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Dachbau

Förderungen Neubau

Wohngebäude

Klimafreundliches Wohngebäude

Das Wichtigste in Kürze

  • für Neubau und Erstkauf

  • bis zu 150.000 Euro je Wohnung

  • für Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren

  • bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung

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Ein Wohngebäude erreicht diese Förder­stufe, wenn es

  • die Effizienz­haus-Stufe 40 erreicht,

  • in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die An­forderung an Treibhaus­gas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und

  • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

Zinssätze und Laufzeiten

Sie können zwischen zwei Formen der Finanzierung wählen:

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1. Annuitätendarlehen

Beim Annuitäten­darlehen zahlen Sie in den ersten Jahren (tilgungs­freie Anlauf­zeit) nur Zinsen – danach gleich hohe monat­liche Annuitäten

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Hinweis: Die Zinssätze werden ab dem 01.03.2023 veröffentlicht.

2. Endfälliges Darlehen

Beim endfälligen Darlehen zahlen Sie während der gesamten Lauf­zeit nur die Zinsen und am Ende den kompletten Kredit­betrag in einer Summe zurück.

Die Laufzeit und Zinsbindung beträgt 4 bis 10 Jahre.

Hinweis: Die Zinssätze werden wir hier ab dem 01.03.2023 veröffentlichen.

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Kredithöhe

Wie hoch Ihr Kreditbetrag ist, hängt davon ab, welche Förder­stufe Sie erreichen – also wie energieeffizient und nach­haltig Ihre Immobilie ist.

Erreichen Sie die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude​, fördern wir Ihr Vorhaben mit einem Kredit­betrag von bis zu 100.000 Euro je Wohnung

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Der maximale Kreditbetrag steigt auf 150.000 Euro je Wohnung, wenn Ihre Immobilie die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG erfüllt.

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Auszahlung

  • Sie erhalten 100 % des Kredit­betrags ausgezahlt.

  • Sie können den Kredit in einer Summe oder in Teil­beträgen innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen. Eine Verlängerung um maximal 24 Monate ist möglich.

  • Ab dem 13. Monat berechnen wir eine Bereitstellungs­provision, von 0,15 % pro Monat auf den noch nicht abge­rufenen Kreditbetrag.

Vorzeitige Rückzahlung

Sie können den gesamten ausstehenden Kredit­betrag vorzeitig zurück­zahlen. Dafür zahlen Sie eine Vorfälligkeits­entschädigung

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Teilrückzahlungen sind nicht möglich.

Sicherheiten

Art und Höhe der Sicher­heiten verein­baren Sie mit Ihrem Finanzierungspartner

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Stand 23.02.2023

Für weitere Informationen:

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