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Bauarbeiter

Förderungen Sanierung

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 entwickelt die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude kontinuierlich weiter. Die aktuelle „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gilt nach dem Gebäude­energie­gesetz

  • für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime

  • für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser

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